Regulärer Unterricht
Aus dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, Baden-Württemberg
Auch in Baden-Württemberg haben Landwirte für Montag, den 8. Januar 2024, Streikmaßnahmen angekündigt. Protestfahrten, Blockadeaktionen usw. können sich auch auf Verkehr und Schulweg auswirken. Das Kultusministerium weist darauf hin, dass dennoch die Schulpflicht gilt und empfiehlt, Behinderungen nach Möglichkeit einzukalkulieren.
Ungeachtet eventueller Auswirkungen auf den Verkehr und den Schülertransport findet in Baden-Württemberg am Montag, 8. Januar 2024, regulärer Unterricht statt.
Schülerinnen und Schüler, die wegen Ausfällen des öffentlichen Nah- oder Fernverkehrs nicht zur Schule kommen können und nicht über alternative Fahrtmöglichkeiten verfügen, dürfen dem Präsenzunterricht ausnahmsweise fernbleiben.
In diesem Fall ist die Schule unmittelbar darüber zu informieren. Schülerinnen bzw. Schüler gelten unter diesen Voraussetzungen als entschuldigt (§ 2 Absatz 1 der Schulbesuchsverordnung). Dies gilt auch, wenn eine Schülerin oder ein Schüler infolge des Warnstreiks oder Einschränkungen im öffentlichen Verkehr nur verspätet zum Unterricht erscheinen kann.